Hier finden sie die von der CDU-Gemeinderatsfraktion Ludwigsburg gestellten Anträge.
Sie sind nach dem Datum der Antragsstellung gelistet.
Im Ratsinformationssystem der Stadt Ludwigsurg ist der weitere Beratungsverlauf des jeweiligen Antrags einzusehen.
Saatkrähenbelastung am Innenstadt-Campus
Antrag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt,
- unmittelbar nach Ablauf der naturschutzrechtlich zulässigen Eingriffszeiträume einen umfassenden Rückschnitt der als Brutbäume genutzten Platanen und weiterer geeigneter Bäume vorzunehmen, soweit dies rechtlich zulässig ist, um den Nestbau im Folgejahr deutlich zu erschweren.
- den Einsatz moderner Vergrämungsmethoden, insbesondere den Einsatz von Drohnen sowie weiterer technischer und naturschutzrechtlich zulässiger Verfahren, auf ihre Eignung und Wirksamkeit zu prüfen und dem Gemeinderat hierüber zu berichten.
- gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde weitere rechtlich zulässige Maßnahmen zu prüfen, insbesondere die Verlagerung der Brutkolonie auf geeignete Ersatzstandorte außerhalb sensibler Bereiche.
Begründung: Die Saatkrähenkolonie am Innenstadt-Campus führt seit Jahren zu erheblichen Belastungen für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Anwohner sowie Besucher der Innenstadt. Insbesondere der anhaltende Lärm, die massive Verschmutzung durch Vogelkot und Exkremente sowie die damit verbundenen Hygieneprobleme beeinträchtigen den Schulbetrieb und die Aufenthaltsqualität erheblich.
Die bisher umgesetzten Maßnahmen haben bislang keine nachhaltige Verbesserung bewirkt. Ein frühzeitiger und konsequenter Rückschnitt der Brutbäume unmittelbar nach Ablauf der naturschutzrechtlich zulässigen Eingriffszeiträume ist eine der wirksamsten und rechtlich zulässigen Möglichkeiten, den Nestbau im Folgejahr zu erschweren und die Attraktivität des Standorts dauerhaft zu reduzieren.
Darüber hinaus sollen auch innovative und rechtlich zulässige Vergrämungsmethoden – wie der Einsatz von Drohnen – geprüft werden. Ziel ist ein langfristiges, wirksames und rechtssicheres Management der Saatkrähenpopulation, das den gesetzlichen Artenschutz wahrt und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Schulen, der Anwohner und der Öffentlichkeit angemessen berücksichtigt.
Herrmann Braumann Passaro Meyer
Verkehrsrechner
Antrag:
Die Verwaltung berichtet über die aktuelle Leistungsfähigkeit des Verkehrsrechners, insbesondere vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen im Stadtgebiet.
Begründung: Im Jahr 2015 wurde die Beschaffung eines neuen Verkehrsrechners, als Ersatz für eine veraltete Anlage, beschlossen (Vorlage 183/15). Letztmals wurde am 17.02.2022 im Mobilitäts- und Umweltausschuss als mündlicher Bericht über die Leistungsfähigkeit des Rechners informiert.
Mittlerweile haben sich auf den definierten Durchgangsstraßen die Geschwindigkeitsbegrenzungen geändert. Es entsteht der Eindruck, dass der Rechner mit diesen Änderungen nicht Schritt gehalten hat. Der avisierte „flüssige“ Verkehr durch grüne Wellen wird nicht wahrgenommen. Vielmehr ist auf den Hauptachsen in Nord-Süd-Richtung (B 27) sowie in Ost-West-Richtung Friedrichstraße – Schwieberdinger Straße) aber auch in den anderen definierten Durchgangsstraßen eher das Gegenteil der Fall.
Zudem wurden trotz mehrfacher Nachfragen die mangelhaften Zustände an einigen Kreuzungen, wie beispielsweise an der Asperger / Martin-Luther-Straße, immer noch nicht bereinigt.
Ein ständig ausgebremster Verkehr, verbunden mit häufigem Abbremsen und Wiederanfahren, leistet mit Sicherheit keinen Beitrag zur Luftreinhaltung.
Mit Initiierung des Modelprojektes „Luftreinhaltung B27“ (Vorlage 088/25) wurde bekannt, dass sich durch eine EU-Richtlinie eine Verschärfung der Luftschadstoffgrenzwerte ergibt, die eine Halbierung der bisher geltenden Grenzwerte zur Folge hat.
Durch Anpassungen des Verkehrsrechners an die aktuellen Gegebenheiten könnte hier ein wichtiger Beitrag geleistet werden.
Herrmann Passaro Dr. Klünder Fritz
Generalsanierung Forum am Schlosspark
Antrag:
- Das Forum am Schlosspark wird zur Sommerpause 2027 geschlossen.
- Die Spielzeit des städtischen Kulturprogramms im Forum am Schlosspark wird bis Frühjahr 2027 verlängert.
- Das Forum am Schlosspark steht auch im Frühsommer 2027 den Ludwigsburger Schlossfestspielen als Spielstätte zur Verfügung.
- Am geplanten Beginn der Bauphjase Anfang 2028 wird festgehalten
Begründung: Bisher wurde im Zusammenhang mit der geplanten Sanierung des Forums von einer Schließung Ende 2026 ausgegangen. Bis dahin läuft auch noch der Duldungsbetrieb. Ein aus unserer Sicht erforderlicher formaler Beschluss zur Schließung des Forums steht noch aus. In Anbetracht der Aussicht, dass mit der Sanierung frühestens 2028 begonnen werden kann, sollte das Forum zumindest das erste Halbjahr 2027 noch als Spielstätte sowohl für das städtische Kulturprogramm als auch für die Schlossfestspiele zur Verfügung gestellt werden. Wir gehen davon aus, dass der Duldungsbetrieb entsprechend nochmals verlängert werden kann und das Forum dann mit der Sommerpause zur Vorbereitung der Sanierungsmaßnahmen geschlossen wird.
Für das städtische Kulturprogramm bedeutet dies, dass nochmals eine komplette Saison (vor dem Hintergrund der schlechten Finanzlage ggf. mit reduziertem Programm) im Forum durchgeführt werden könnte. Im Herbst 2027 würde dann der Interimsspielbetrieb beginnen, so dass der Spielbetrieb – wie bisher – nur durch die Sommerpause unterbrochen werden würde. Dadurch wäre die Kontinuität des städtischen Kulturprogramms und ein zeitnaher Übergang von regulärer Spielzeit zu einer Interimsspielzeit gewährleistet. Nach unseren Informationen ist ein Spielbetrieb für das Interims-Programm in den vorgesehenen Ersatz-Spielstätten im ersten Halbjahr 2027 zudem noch gar nicht möglich, z.B. steht der Louis-Bührer-Saal auf Grund vieler Veranstaltungen der Kreissparkasse zu ihrem 175-jährigen Jubiläum nur sehr eingeschränkt zur Verfügung und auch die Reithalle wird nach den geplanten Umbauarbeiten voraussichtlich erst im Herbst 2027 zur Verfügung stehen.
Mit dem Weiterbetrieb des Forums bis zum Sommer 2027 könnte dann auch die Ludwigsburger Schlossfestspiele GmbH die Festspielsaison 2027 mit dem Forum planen und insbesondere publikumswirksame Veranstaltungen dort durchführen.
Es ist auch der Bevölkerung nur schwer zu vermitteln, dass das Forum mehr als ein Jahr leer steht, ohne dass sichtbare Bauarbeiten dort vorgenommen werden.
Herrmann Meyer
Böller Marktplatz 2026
Die Stadtverwaltung prüft, wie im Bereich des historischen Marktplatzes die Schutz- und Verbotszonen für privates Feuerwerk im Rahmen der geltenden Verordnung ( §23 1.SprengV ) oder durch Ausweisung einer Schutzzone ab Silvester 2026 in Ludwigsburg kontrolliert und durchgesetzt werden können.
Begründung: In der Silvesternacht 2025/2026 wurden in Ludwigsburg wieder einmal beunruhigende Zustände auf dem Marktplatz beobachtet:
Mehrere Feuer brannten auf dem Platz, querschießende Raketen, die u.a. die frisch renovierte Dreieinigkeitskirche zum Ziel hatten. Vermutlich nicht legale Böller wurden abgeschossen, darunter auch eine „Bombe“, die glühende Partikel bis an die Häuser und auf Fensterbänke verteilte.
Bei den historischen Häusern um den Marktplatz handelt es sich um verputzte Fachwerkhäuser, die durch solche Aktionen hochgradig gefährdet sind und geschützt werden müssen. Insbesondere gilt dies für die beiden Kirchen am Marktplatz.
Am Marktplatz sind immer wieder in der Silvesternacht größere Menschenansammlungen zu beobachten, aus denen sich gruppendynamische Prozesse ergeben können.
Gesetzlich besteht bereits die Möglichkeit der Einrichtung einer Schutzzone von 200m um Kirchen, für privates Feuerwerk festzulegen. Würde man die Einhaltung dieser Schutzzone durch kosequente Kontrollen umsetzen, wäre der Marktplatz automatisch eine Feuerwerk-Verbotszone.
Weiterer Umgang mit den Luftfiltersäulen
Antrag vom 19.11.2025: Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Stand zum weiteren Umgang mit den Luftfiltersäulen in der Schlossstraße / B 27.
Begründung: Die im Jahr 2021 an der B 27 installierten Luftfiltersäulen (Vorlage 407/20) wurden bis zum Jahr 2025 vom Land Baden-Württemberg mit jährlich 100.000 Euro gefördert (siehe Haushaltsplan 2026, S. 369). Nach Auslaufen der Förderung stellt sich die Frage, wie es mit den Säulen, die nicht unbedingt zur Verschönerung der Stadt beitragen, weitergehen soll.
Ein Großteil der Säulen soll aufgrund eines Defektes ohnehin seit längerer Zeit ohne Funk-tion sein. Zudem wurde bereits im Jahr 2022 (Ludwigsburger Kreiszeitung 04.01.2022) vom eingeschränkten Effekt der Säulen auf die Luftreinhaltung berichtet.
Bereits am 13.05.2024 berichtet die Suttgarter Zeitung von der Abschaltung der Luftfiltersäulen. Am 24.05.2025 titelt die Ludwigsburger Kreiszeitung „Luftfiltersäulen kommen weg“.
Mit Initiierung des Modelprojektes „Luftreinhaltung B 27“ (Vorlage 088/25) wurde bekannt, dass sich durch eine EU-Richtlinie eine Verschärfung der Luftschadstoffgrenzwerte ergibt, die eine Halbierung der bisher geltenden Grenzwerte zur Folge hat.
Fraglich ist, ob die aktuell installierten Luftfiltersäulen einen Beitrag zur Luftreinhaltung leisten sollen, obwohl deren Wirkung (s.o.) nicht überzeugt, bzw. deren Funktionsfähigkeit nicht gegeben ist.
Klaus Herrmann Guido Passaro Dr. Edith Klünder Angelika Fritz Guido Passaro
Verwendung von Mehreinnahmen beim Haushalt 2026
Antrag vom 19.11.2025: Mehreinnahmen im Vergleich zum Haushaltsansatz, die sich bei Steuern und Zuweisungen vom Land ergeben, sind in vollem Umfang zur Verringerung der Neuverschuldung zu verwenden.
Begründung: Die Kreditermächtigung im Haushalt 2026 beträgt 22,8 Millionen Euro. Mögliche allgemeine Mehreinnahmen bei Steuern und nicht zweckgebundenen Zuweisungen von Land oder Bund sollten nicht für neue Ausgaben verwendet werden, sondern in vollem Umfang zur Ver-ringerung der Verschuldung führen.
Klaus Herrmann Claus-Dieter Meyer
Keine dunklen Ecken in der Stadt!
Antrag vom 16.08.2023: Die Verwaltung wird beauftragt, schlecht einsehbare und dunkle Bereiche im öffentli-chen Raum zu ermitteln und eine Priorisierung zu erarbeiten, in welcher Reihenfolge und durch welche Maßnahmen diese beseitigt werden können.
Begründung:
Schlecht einsehbare und dunkle Bereiche, wie beispielsweise Unterführungen, Bus-haltestellen und Bahnhöfe, sind gerade bei Frauen, Kindern und Älteren sogenannte „Angsträume“. Durch Maßnahmen wie das Zurückschneiden von Hecken oder das Anbringen einer mit Bewegungsmeldern gesteuerten angemessenen Beleuchtung können diese „dunklen Ecken“ mit relativ geringem finanziellem Aufwand beseitigt werden. Dies stärkt das Sicherheitsgefühl für die Bürgerinnen und Bürger und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum.
Dennoch sollten auch andere Ansätze, wie beispielsweise Videoüberwachung an öf-fentlichen Plätzen, bei den Planungen mitgedacht werden (z.B. Arsenalplatz). Die Si-cherheit unserer Bürgerinnen und Bürger muss offen und zielorientiert gedacht wer-den. Hierzu sollte die Verwaltung auch auf externe Experten, wie die Polizei, zurück-greifen.
Klaus Herrmann Maik Stefan Braumann
Fahrradabstellplätze in der Innenstadt
Antrag vom 16.08.2023: Die Verwaltung prüft zusätzliche sichere Abstellplätze für Fahrräder in der Innen-stadt. Zu berücksichtigen ist hierbei einerseits die Attraktivität der Abstellplätze in der Nähe von stark frequentierten Plätzen, d.h. Gastronomie, Einzelhandel, Freizeitein-richtungen, andererseits sollten kostbarer Baumschatten oder andere Orte mit hoher Aufenthaltsqualität Fußgängern und Erholungssuchenden vorbehalten sein.
Begründung: Die Besucher der Innenstadt nutzen zunehmend das Fahrrad, um bequem direkt vor Ort zu sein. Diese Entwicklung sollte unterstützt werden durch mehr Fahrradbügel an geeigneter Stelle. Die Attraktivität der Innenstadt ist direkt verknüpft mit einer hohen Aufenthaltsqualität. Deshalb sollten Plätze unter Bäumen (z.B. Obere Marktstraße) Fußgängern und Erholungsuchenden erlebbar gemacht werden, auch durch entspre-chende Sitzgelegenheiten (!!) und nicht durch Fahrradbügel verstellt werden. Eine Kompensation könnte u.a. in der Unteren Marktstraße geschaffen werden, wobei dadurch auch das Falschparken an Abenden und am Wochenende einzudämmen wäre.
Bei Großveranstaltungen, bei denen Fahrradbügel abgebaut werden müssen (z.B. Marktplatzfest, Weihnachtsmarkt) sind temporäre gesicherte Alternativen anzubie-ten.
Klaus Herrmann Dr. Edith Klünder
Situation Akademiehof
Antrag vom 03.08.2022: Die Verwaltung berichtet über die Entwicklung am Akademiehof in den letzten Wo-chen. Welche Erfolge gibt es in Bezug auf die Bemühungen das Image des Platzes zu verbessern? Wieviel Polizeieinsätze waren in den letzten Wochen nötig? Wurde die neue Flutlichtanlage genutzt?
Begründung: Der Akademiehof ist ein attraktiver Platz, der bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen sehr beliebt ist. Immer wieder stören randalierende Personen und Personengruppen das grundsätzlich friedliche Feiern auf dem Platz.
Die Verwaltung bemüht sich seit einigen Wochen um eine Bespielung des Platzes für mehr soziale Kontrolle sowie mit der installierten Flutlichtanlage um eine schnelle Intervention bei kritischer Gemengelage.
Anlieger des Platzes beklagen, dass sich die Zustände hinsichtlich der Sicherheit, der Lärm- und Müllbelastung seither nicht wirklich verbessert haben. Auch Pöbeleien und Wildpinkeln sind nach wie vor ein Problem.
Auf Grund der Erfahrungen sollte überlegt werden, welche Maßnahmen möglicherweise noch notwendig sind oder welche Maßnahmen verändert werden müssen um die gewünschten Erfolge zu erzielen.
Buslinie 421 Neckarweihingen
Antrag vom 18.05.2021:
1. Die Buslinie 421 wird zukünftig ab Wendeplatte Hauptstraße direkt zur Immanuel-Dornfeld-Straße geführt, dann weiter über das Neubaugebiet Schauinsland zur Hohenrainstraße (Endhaltestelle) und über die Landäckerstraße wieder zurück zur Hauptstraße.
2. Die Bushaltestelle Schwarzwaldstraße entfällt oder kann an die Hauptstraße verlegt werden.
3. Die direkte Anbindung zu Edeka wird geprüft.
4. Eine Linienführung durch den Sudetenring wird geprüft.
Begründung:
Die Buslinienführung der Linie 421 mit Busbegegnungsverkehr in der Hohenrain- und Landäckerstraße hat sich nicht bewährt.
Bevor die Verwaltung ohne weitere Bürgerbeteiligung die Variante 3 umsetzt, mit weiterhin Busbegegnungsverkehr, Umkehrung der Einbahnstraße Schwarzwaldstraße und Wegfall der Besucherparkplätze für die Sporthalle Schwarzwaldstraße, muss unser Alternativvorschlag zur Diskussion gestellt werden.
Mehr Parkmöglichkeiten für Sportvereine
Antrag vom 27.07.2020: Die Stadt stellt den Ludwigsburger Sportvereinen auf Schulparkplätzen, optional Parkplätzen der städtischen Bediensteten und in Bereichen mit Parkraumbewirtschaftung in der Nähe der Sportstätten kostenlose zeitlich befristete Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
Begründung: Die Sportvereine klagen seit langem über mangelnde kostenfreie Parkmöglichkeiten während der Nutzung der Sportstätten v.a. in den Abendstunden und an Wochenenden.Zudem stehen v.a. im Bereich der Innenstadtsportstätten nahezu keine den Sportstätten zugeordnete Park-möglichkeiten zur Verfügung.
V.a. Übungsleiter können häufig nicht auf den ÖPNV oder das Fahrrad zurückgreifen, da sie regelmäßig Utensilien für den Sportbetrieb wie z.B. Sportgeräte, technisches Equipment oder Trikotsätze transportieren müssen.
Für Vereine wird es ohnehin immer schwieriger ehrenamtliche Übungsleiter zu finden. Es ist der Situation nicht zuträglich, dass hier auch noch Parkgebühren entrichten müssen.Wir sehen es als Würdigung des Ehrenamts hier entsprechend zu unterstützen.
In den Abendstunden und an den Wochenenden werden die Parkplätze der Schulen durch das Lehrpersonal nicht genutzt. Die Dienstparkplätze z.B. beim FB Tiefbau-und Grünflächen werden in diesen Zeiten durch die städtischen Mitarbeiter auch kaum genutzt.
Es ist zu prüfen, inwieweit elektronische Parksysteme mit fest hinterlegten Zeitfenstern für alle Beteiligten realisiert werden können, z.B. durch Schranken oder versenkbare Poller in den Zufahrtsbereichen.
Zudem könnten in Bereichen mit Parkraumbewirtschaftungin der Umgebung von Sportstät-ten zeitlich befristete Parkausweise ausgegeben werden können, z.B. in Form eines Ausweises (ähnlich des Bewohnerparkausweises) auf dem feste Zeitfenster der Gültigkeit für das kosten-freien Parken ausgewiesen sind.
Die Zeiten entsprächen den Trainingszeiten und Wettkampfzeiten. Somit ließe sich eine maxi-male Flexibilität in der Belegung erreichen.Die Ausweise dürfen ausschließlich in Zeiten benutzt werden, in denen tatsächlich Trainings-oder Wettkampfbetrieb stattfindet. InTrainings-und Wettkampffreien Zeiten haben die Aus-weise keine Gültigkeit.
Die Vereine könnten Ihre Bedarfe mit entsprechenden Nachweisen anmelden, die Stadtver-waltung prüft die Bedarfe, stimmt diese unter den Vereinen ab und bestimmt die Anzahl der Parkausweise.Die Ausweise könnten jeweils für die Dauer eines Jahres z.B. von September bis Juli ausge-stellt werden.
Die Bedarfe müssen danach neu angemeldet werden.Denkbar wäre zudem ein Sport-Sponsoring der SWLB für deren Parkierungsanlagen mittels zeitlich befristeter Parktickets.
Klaus Herrmann Armin Klotz